Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB`S für Mietwaren und Floristik der Planter`s Punch GmbH

 

 

Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.

 

 

Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt.

 

 

Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Bei Messeaufträgen wird ein Inkasso am Stand vorgenommen. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter

in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden.

Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse

Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden.

 

 

 

Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen

werden,

bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei denn, daß dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

 

Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.

 

 

Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.

 

 

Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall.

 

 

Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.

 

 

 

 

Copyright © 2008 planterspunch.de